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   BGH, 27.02.1962 - 1 StR 6/62   

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https://dejure.org/1962,5237
BGH, 27.02.1962 - 1 StR 6/62 (https://dejure.org/1962,5237)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1962 - 1 StR 6/62 (https://dejure.org/1962,5237)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1962 - 1 StR 6/62 (https://dejure.org/1962,5237)
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  • BGH, 21.02.1961 - 1 StR 624/60

    Schuldlose "Beteiligung" an einer Schlägerei - Sinn und Zweck des § 227

    Auszug aus BGH, 27.02.1962 - 1 StR 6/62
    Beider neuen Prüfung, ob der Streit der Beteiligten als Raufhandel zu beurteilen ist, wird das Schwurgericht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten haben (BGHSt 15, 369; 14, 132 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; 16, 130) [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61].
  • BGH, 16.06.1961 - 4 StR 176/61

    Entschuldbarkeit einer Überschreitung der Notwehr - Verwendung eines Messers in

    Auszug aus BGH, 27.02.1962 - 1 StR 6/62
    Beider neuen Prüfung, ob der Streit der Beteiligten als Raufhandel zu beurteilen ist, wird das Schwurgericht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten haben (BGHSt 15, 369; 14, 132 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; 16, 130) [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61].
  • BGH, 05.02.1960 - 4 StR 557/59

    Annahme der ständigen Rechtssprechung hinsichtlich der "Zusammenrottung" -

    Auszug aus BGH, 27.02.1962 - 1 StR 6/62
    Beider neuen Prüfung, ob der Streit der Beteiligten als Raufhandel zu beurteilen ist, wird das Schwurgericht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten haben (BGHSt 15, 369; 14, 132 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; 16, 130) [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61].
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 27.02.1962 - 1 StR 6/62
    Beider neuen Prüfung, ob der Streit der Beteiligten als Raufhandel zu beurteilen ist, wird das Schwurgericht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten haben (BGHSt 15, 369; 14, 132 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; 16, 130) [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61].
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 27.02.1962 - 1 StR 6/62
    Beider neuen Prüfung, ob der Streit der Beteiligten als Raufhandel zu beurteilen ist, wird das Schwurgericht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten haben (BGHSt 15, 369; 14, 132 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; 16, 130) [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61].
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